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Finanzamt

Immobilien­bewertung für das Finanzamt

Der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert bildet die Besonderheiten einer Immobilie nicht immer vollständig ab. Wir prüfen, ob eine objektbezogene Immobilienbewertung sinnvoll ist und welcher Nachweis für Ihr Anliegen benötigt wird.

3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste

  • Grundbesitzwert und Verkehrswert sind nicht automatisch identisch.
  • Bescheid, Stichtag und mögliche Fristen sollten zuerst geprüft werden.
  • Besondere Rechte, Schäden oder Sanierungsbedarf können den Immobilienwert beeinflussen.

Was der Grundbesitzwert aussagt

Der Grundbesitzwert wird nach den typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes ermittelt. Er berücksichtigt deshalb nicht zwangsläufig alle Besonderheiten des konkreten Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks.

Wann eine Abweichung möglich sein kann

Sanierungsstau, Gebäudeschäden, besondere Grundstücksverhältnisse, eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder bestehende Rechte können dazu führen, dass der tatsächliche Immobilienwert niedriger ausfällt.

Einen niedrigeren Wert nachweisen

§ 198 BewG sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Dafür kann regelmäßig das Gutachten eines Immobiliengutachters dienen, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle entsprechend zertifiziert wurde.

Anforderungen frühzeitig klären

Bevor wir mit der Bewertung beginnen, prüfen wir gemeinsam Bescheid, Bewertungsstichtag und benötigte Nachweistiefe. Steuerliche Fragen bleiben Aufgabe Ihrer Steuerberatung; wir liefern die sachverständige Immobilienbewertung.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Für eine erste Einordnung reichen die Objektadresse, der Bewertungsanlass und einige grundlegende Angaben zur Immobilie. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt von der konkreten Aufgabe ab. Wir sagen Ihnen vorab, was wir wirklich benötigen.

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