Schenkung
Immobilienbewertung bei Schenkung
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen möchte, sollte ihren Wert vorab kennen. Eine nachvollziehbare Bewertung schafft Klarheit für die Familie, den Notartermin und die steuerliche Einordnung.
3 Min. LesezeitDas Wichtigste
- Verkehrswert und steuerlicher Grundbesitzwert erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
- Wohnrecht, Nießbrauch und weitere Vereinbarungen müssen getrennt betrachtet werden.
- Eine frühzeitige Bewertung erleichtert die Abstimmung innerhalb der Familie.
Den Immobilienwert frühzeitig klären
Eine Bewertung vor dem Notartermin schafft eine verlässliche Grundlage für Ausgleichszahlungen, vorbehaltene Rechte und mögliche spätere Ansprüche. Die notarielle und steuerliche Gestaltung bleibt davon getrennt.
Steuerwert und Verkehrswert unterscheiden
Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert nach typisierten Verfahren. Für familiäre Entscheidungen oder den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kann zusätzlich eine objektbezogene Immobilienbewertung erforderlich sein.
Wohnrecht und Nießbrauch berücksichtigen
Wohnungsrecht, Nießbrauch, Pflegeverpflichtungen oder andere Gegenleistungen können die wirtschaftliche Nutzung einer Immobilie beeinflussen. Damit ihre Wirkung bewertet werden kann, müssen die Vereinbarungen eindeutig beschrieben sein.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Für eine erste Einordnung reichen die Objektadresse, der Bewertungsanlass und einige grundlegende Angaben zur Immobilie. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt von der konkreten Aufgabe ab. Wir sagen Ihnen vorab, was wir wirklich benötigen.
